Notwendige Unterlagen zur Gutachtenerstellung

 

Form und Umfang des Gutachtens

 

Ausführliches Gutachten


Es handelt sich um ein Gutachten, in dem die Grundstücks- und Gebäudebeschreibungen in ausführlicher Form enthalten sind. Die Schritte der Wertermittlung sind in ausführlicher Art dargelegt und mit den Definitionen aller Wertermittlungsbegriffe und –daten sowie Erläuterungen zu den Herleitungen der Daten versehen.
Das Gutachten hat i.d.R. mind. 40 Seiten, je nach Grundstückssituation sogar wesentlich mehr.

Kurzgutachten


Im Kurzgutachten wird auf die Erläuterung zu den Wertermittlungsbegriffen und –daten verzichtet.
Nach Absprache wird auch auf die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung verzichtet, was die Bearbeitungszeit wesentlich kürzen kann.
Das Gutachten hat i.d.R. rd. 20 Seiten.

Stellungnahme


Diese Art der Gutachtenerstellung empfiehlt sich, wenn der Auftraggeber nur das Ergebnis der Wertermittlung wissen und das Gutachten nicht weiteren Lesern zur Verfügung stellen möchte. Die Fakten zu Grundstück und Gebäude sowie der Wertermittlung werden in einem persönlichen Gespräch erläutert und kurz schriftlich zusammengefasst.