Für die Honorarabrechnung von Privatgutachten ist die Anwendung der HOAI § 34 (Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure) gesetzlich vorgeschrieben.
Das Honorar hängt vom Objektwert, evtl. vorhandenen Schwierigkeiten (z.B. Erbbaurechte, Dienstbarkeiten, Baulasten etc.), Zusatzleistungen (z.B. Aufmass, Flächenberechnung etc.) und anfallenden Nebenkosten (z.B. Porto-, Telefon-, Foto- und Fahrtkosten, Kosten für Mehrausfertigungen des Gutachtens) ab. Das Honorar berechnet sich zuzüglich MwSt.
(§ 9 HOAI).
Das Honorar berechnet sich nach dem Aufwand.
Für eine Kaufberatung für ein Ein– oder Zweifamilienhaus in Köln und Umgebung beträgt das Honorar z. B. ab 250 € zzgl. MwSt.
Auf Anfrage.