Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ und „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es für jeden Gutachten-Auftraggeber, die Qualifikation und die Qualitätssicherung „seines“ Sachverständigen kritisch zu hinterfragen. Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.
Qualifizierte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie haben Ihre Qualifikation gegenüber unabhängigen Institutionen nachgewiesen und unterliegen deren Aufsicht.
Ein Sachverständiger sollte jedes Jahr mind. 3 Tage an Weiterbildungsveranstaltungen teilnehmen.
Der beste Weg, die tatsächliche Qualifikation eines Sachverständigen zu prüfen, ist das Gutachten selbst. Sachverständigengutachten müssen nachvollziehbar, begründet und vollständig sein.
Lassen sie sich Mustergutachten des Sachverständigen vorlegen.